Oft schreiben Händler vor, dass Kunden die Waren nur in Originalverpackung zurücksenden dürfen und einen anzufordernden Rücksendeschein verwenden müssen. “Dazu ist der Verbraucher jedoch nicht verpflichtet”, sagt Heukrodt-Bauer. Gut verpackt zurückgeschickt – auch unfrei – reicht aus, um vom Rückgaberecht Gebrauch zu machen.

Bei der Gewährleistungsfrist unterscheiden sich Online-Handel und Ladenkauf nicht – sie beträgt in beiden Fällen zwei Jahre.
Risiken bleiben…

“In den meisten Fällen geht es darum, dass bezahlt wurde, aber keine Ware ankommt”, schildert Edda Castelló, Leiterin der Abteilung Geld und Recht in der Verbraucherzentrale Hamburg ihre Erfahrung mit Streitigkeiten im Online-Handel. Der Kunde muss in der Regel vorab bezahlen, ob die Ware wirklich ankommt, bleibt sein Risiko.
Castelló rät Verbrauchern, vor dem Einkauf nach einer Adresse und Telefonnummer im Impressum zu schauen. Das ist zwar keine Garantie, aber wenn schon die Adresse fehlt oder das Unternehmen im Ausland sitzt, fällt die Reklamation später schwer. Sollte die Ware nicht ankommen, rät die Verbraucherschützerin zu einem Einschreiben mit Rückschein, in dem eine Frist gesetzt wird. Nach Ablauf kann man vom Kauf zurücktreten und sein Geld zurückfordern.

Mit anwaltlicher Hilfe kann man auch Schadensersatz geltend machen, wenn man das Produkt inzwischen woanders teurer eingekauft hat. Im nächsten Schritt kommt der Mahnbescheid.
…und Siegel schaffen sie nicht aus der Welt

Das hilft natürlich gar nichts, wenn man an Betrüger geraten ist. Um mehr Vertrauen aufzubauen, nutzen Online-Händler diverse Siegel. Doch Castelló hält davon wenig: “Es gibt zu viele und es ist eine vorgegaukelte Sicherheit. Wenn der Laden in die Insolvenz geht, sieht man sein Geld trotz Siegel nicht wieder.”
Die Orientierung fällt hier schwer. Darum empfiehlt die Initiative D21, ein Zusammenschluss aus Politik und Unternehmen der Informationswirtschaft,vier Siegel für den Online-Einkauf. Darunter sind”Safer Shopping” vom TÜV Süd,Trusted Shops , das “Geprüfter Shop-Siegel” vom EHI Retail Institute, welches auch vom Bundesverband des deutschen Versandhandels ausgegeben wird und dasDatenschutzgütesiegel ips. Die Shops müssen sich Regeln unterwerfen und werden überprüft. Einige Anbieter werben mit einer Geld-zurück-Garantie für die Kunden.

Doch Siegel hin oder her: Insgesamt ist das Online-Shopping offenbar sicherer als sein Ruf vermuten lässt. Auf dem Schreibtisch der Verbraucherschützerin Edda Castelló landen trotz der rapide steigenden Zahl der Einkäufe im Netz pro Woche höchstens drei bis vier Fälle. Castelló: “Es scheint also recht reibungslos zu laufen.”
Anmerkung der Redaktion: Nach Erscheinen dieses Artikels stellte sich heraus, dass die Aussage von Edda Castelló, Leiterin der Abteilung Geld und Recht in der Verbraucherzentrale Hamburg, Shopping-Gütesiegel schützten nicht, wenn der betroffene Shop in Insolvenz gehe, in dieser Allgemeinheit nicht für alle Siegel gilt. Das Siegel Trusted Shops beinhaltet eine Versicherung, die auch das Kunden-Risiko bei Insolvenz eines Shops einschließt. Damit ist laut Versicherungsbedingungen auch das Risiko, dass der Kunde bezahlt, aber keine Ware erhält, abgedeckt.

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